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Auszug aus der durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Neckarsulm
seit 1. Juli 2005 gültigen Schulordnung

 
  • Beim Instrumentalunterricht gibt es eine Geschwisterermäßigung: ab dem 2. Kind 30%, ab 3. Kind 50%
  • Sozialermäßigung: auf Antrag und Nachweis der Bedürftigkeit
  • Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Schulhalbjahres.
  • Die Gebühren sind in monatlichen gleichen Raten fällig.
  • Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse zu richten.
  • Für alle Schüler, die ab 1.9.2005 angefangen haben, beginnt das erste Schulhalbjahr am 1.9. und endet am 28./29.2. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 1.3. und endet am 31.8. eines Jahres. Für alle übrigen Schüler gilt: das Schuljahr beginnt am 1.8. und endet am 31.7. eines Jahres.
  • An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und werden durch Bestätigung der Schule rechtswirksam.
    Mit der Anmeldung wird die Schulordnung anerkannt. Abmeldungen müssen einen Monat vor Ende des Schulhalbjahres eingehen. In begründeten Fällen ist eine außerordentliche Abmeldung möglich.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
  • Der Unterrichtstermin wird mit der zugeteilten Lehrkraft abgesprochen.


Der vollständige Wortlaut der Schulordnung kann im Sekretariat der Städtischen Musikschule Neckarsulm eingesehen werden.
 

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K.P.